Handänderungssteuern werden in der Schweiz von den Kantonen1 und/oder ihren Gemeinden, nicht aber vom Bund erhoben.
Die Handänderungssteuer wird in der Schweiz erhoben von den:
- Kantonen (mehrheitlich)
- Politischen Gemeinden (vereinzelt)
Wo die Steuer vom Kanton erhoben wird, sind die Gemeinden oft involviert:
- Beteiligung am Steuerertrag
- (begrenzte) Zuschläge zur Kantonssteuer.
In gewissen Kantonen sind die
- Gemeinden nur befugt, nicht aber verpflichtet, eine Handänderungssteuer zu erheben («fakultative» Gemeindesteuer).
Der Bund erhebt keine Handänderungssteuer.