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Grundsteuern Schweiz

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Handänderungssteuer-Berechnung

Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bemessungsgrundlage

Die Handänderungssteuer wird grundsätzlich vom Kaufpreis erhoben:

  • Keine Preisfestsetzung
    • Ist kein solcher festgesetzt worden, wird meistens der amtliche Verkehrswert als Bemessungsgrundlage
    • Beispiele:
      • Tausch
      • Schenkung
      • Erbgang
  • Preisabweichung vom Verkehrswert
    • Weicht der Kaufpreis offensichtlich vom allgemein geltenden Verkehrswert ab, so wird auf den zum Zeitpunkt der Veräusserung geltenden Verkehrswert des Grundstückes oder auf seinen amtlichen Wert abgestellt:
    • wie zum Beispiel
      • Steuer- oder Katasterwert
    • Weitere Bemessungsgrundlagen
      • Einzelne Kantone kennen auch noch andere Bemessungsgrundlagen.

Literatur

  • MÄUSLI PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 9., aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2018, S. 533, Ziff. 3.4

Weiterführende Informationen

Tarife

Die Tarife sind in der Regel proportional und betragen in den meisten Kantonen bzw. Gemeinden:

  • zwischen 1 und 3 % der Bemessungsgrundlage,
    • h.
      • des Kaufpreises
      • des Verkehrswerts oder
      • des amtlichen Grundstückwerts.

Sodann gilt es auf folgendes hinzuweisen:

  • VS
    • Nur der Kanton VS kennt einen progressiven Steuersatz, wobei sich die Progression in engen Grenzen hält
  • Dauerfrage
    • Auf die Anwendung eines jährlichen Vielfachen wird durchwegs verzichtet
    • Somit sind die in den Gesetzen aufgeführten Tarife direkt anwendbar
  • Familieninterne Rechtsgeschäfte
    • Vereinzelt werden gewisse Handänderungen, insbesondere solche innerhalb der Familie, mit einer reduzierten Steuer belegt.

Die folgenden Tabellen schaffen einen Überblick über die in den einzelnen Kantonen und Gemeinden angewendeten Gebühren- und Steuertarife:

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