Ein Grundstückgewinn kann auch erzielt und besteuert werden, wenn
- die Änderung der Beteiligungsrechte an einer Personengesellschaft (Kollektivgesellschaft (KLG) oder Kommanditgesellschaft (KMG)) entgeltlich erfolgt und
- das Entgelt höher ist als die quotenmässigen Anlagekosten der veräusserten Beteiligung.
Weiterführende Informationen
- Geschäftsimmobilien / Privatimmobilie | immobilien-besteuerung.ch
- Steuerfolgen auf der Stufe Gesellschafter | unternehmensliquidation.ch
- Managementimmobilien | immobilien-besteuerung.ch
- Ausscheiden durch Übereinkunft | kollektivgesellschaft.ch
- Ausscheiden durch Übereinkunft | kommanditgesellschaft.ch