Ein Grundstückgewinn kann auch erzielt und besteuert werden, wenn
- die Änderung der Beteiligungsrechte an einer Personengesellschaft (Kollektivgesellschaft (KLG) oder Kommanditgesellschaft (KMG)) entgeltlich erfolgt und
- das Entgelt höher ist als die quotenmässigen Anlagekosten der veräusserten Beteiligung.