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Grundsteuern Schweiz

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Objekt-Steueraufschubtatbestände

Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kantone gewähren für bestimmte Tatbestände einen Steueraufschub:

  • Definition
    • Steueraufschub =   Besteuerung des Gewinns erfolgt nicht im Zeitpunkt des steuerbefreiten Anlasses, sondern wird bis zur nächsten steuerbaren Handänderung aufgeschoben
  • Aufgeschoben ist nicht aufgehoben …
    • Bei Erwerb von Grundstücken durch Steuer aufschiebende Veräusserungen bleibt daher der Preis der letzten steuerbegründenden Veräusserung als Erwerbspreis massgebend
  • Motive
    • Solche Steueraufschubtatbestände werden aus verschiedenen Gründen eingeräumt
      • Beispiele
        • Fehlen eines wesentlichen Merkmals der steuerpflichtigen Handänderung (keine Übertragung des Eigentums oder der Verfügungsgewalt)
        • Gewinne aus sozialen Gründen von der Steuer ausgenommen
        • Gewinne wirtschaftlichen Gründen von der Steuer ausgenommen werden
      • Steueraufschub gestützt auf das StHG
        • Nach StHG 12 Abs. 3 ist die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben bei
          • Schenkung
          • Erbvorbezug
          • Eigentumswechsel durch Erbgang (Erbfolgevormerk)
          • Vermächtnis
          • Erbteilung
          • gewissen Eigentumswechseln unter Ehegatten
          • Landumlegungen
          • Ersatzbeschaffung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
          • Ersatzbeschaffung von selbstbewohntem Wohneigentum
          •  
        • Steueraufschub bei Unternehmensumstrukturierungen
          • Steueraufschub-Tatbestände finden von Bundesrechts wegen auch Anwendung bei verschiedenen Formen von Umstrukturierungen
            • Fusion
            • Spaltung
            • Vermögensübertragung
            •  
            • StHG 12 Abs. 4 lit. a)
          • Unterschiedliche kantonale Wiedergabe der Bundesvorgabe
            • Diese im StHG abschliessend geregelten Steueraufschub-Tatbestände werden in den einzelnen Kantonen zum Teil aufgrund unterschiedlicher Kriterien eingeräumt.

Literatur

  • PFENNINGER-BISCHOFBERGER STEPHAN, Grundsteuerfolgen von Umstrukturierungen, Diss. Zürich 1995

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