Einzig im Kanton GE sind Gewinne auf Grundstücken, die nach 25-jähriger Besitzesdauer veräussert werden, von der Grundstückgewinnsteuer befreit.
Weiterführende Informationen
- Objekt-Steuerbefreiungstatbestände
Informationen zu Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern und Liegenschaftensteuern