Der steuerbare Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen
- Veräusserungserlös und
- Anlagekosten
- abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Abzüge
(vgl. StHG 12 Abs. 1).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist dem Steuerpflichtigen noch erlaubt, eine:
- Verlust-Verrechnung
In diesem Bereich bestimmt sich der Hauptteil der Steuerbestimmung und letztlich des Nettogewinns des Steuerpflichtigen.
Eine sorgfältige Aufbereitung des Zahlenmaterials, die Nutzung aller gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten und eine fachkundige Beratung können dem Steuerpflichtigen helfen, Steuern zu sparen.
Literatur
- MÄUSLI PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 9., aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2018