Es gibt Kantone, in denen wird jeder Gewinn – unabhängig von seiner Höhe – zum gleichen Steuersatz besteuert; diese Kantone wenden für damit für die Grundstückgewinnsteuer einen proportionalen Steuertarif an.
Es sind dies die Kantone
- AG
- AR
- BS
- FR
- GE
- NW
- OW
- TG
- TI
- UR
- VD
Diese Kantone berücksichtigen aber die Besitzesdauer mit einem degressiven Steuersatz, d.h. mit einem Zuschlag oder Abschlag:
- Je kürzer die Besitzesdauer, desto höher ist der anwendbare Steuersatz
Literatur
- MÄUSLI PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 9., aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2018